Lösung Teil a:
Lösung Teil b:
Die Geschwindigkeit ist die momentane Änderungsrate des zurückgelegten Weges. Folglich lässt sich die zurückgelegte Strecke als ein Integral der Geschwindigkeit berechnen.
Lösung Teil c:
Die Geschwindigkeiten zum Zeitpunkt t0 sind bekannt. Die zurückgelegten Wege entsprechen den beiden Dreiecksflächen. Deren Flächeninhalte müssen gleich sein.