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Lösung Teil c:
Die Geschwindigkeiten zum Zeitpunkt t0 sind bekannt. Die zurückgelegten Wege entsprechen den beiden Dreiecksflächen. Deren Flächeninhalte müssen gleich sein.
Die Geschwindigkeiten zum Zeitpunkt t0 sind bekannt. Die zurückgelegten Wege entsprechen den beiden Dreiecksflächen. Deren Flächeninhalte müssen gleich sein.